Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lantmännen Unibake Germany GmbH & Co. KG
Justus-von-Liebig-Straße 6, 27283 Verden (Aller)
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund unserer nachstehenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Angebote und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Verträge mit uns kommen rechtswirksam nur nach schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.Bei einem unberechtigten Rücktritt vom Vertrag, einer unberechtigten Kündigung oder Verhinderung der Vertragsdurchführung durch den Besteller ist dieser zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes von 30% des Auftragswertes verpflichtet, es sei denn, er führt den Nachweis, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
3. Preise
Sämtliche Preise sind Nettopreise in Euro ohne Umsatzsteuer, welche der Käufer in ihrer jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
4. Lieferung und Versand
Alle Sendungen – auch bei frachtfreier Lieferung – reisen für Rechnung und Gefahr des Käufers und auf dem uns günstigst erscheinenden Weg.Lieferfristen sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung und schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sie beginnen mit Vertragsabschluß. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Wenn der Versand sich infolge solcher Umstände, die außerhalb unseres Willens oder Einflußbereiches liegen, oder die der Käufer zu vertreten, verzögert, geht die Gefahr am Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.Die Lieferfrist verlängert sich bei Verzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unverschuldeter erheblicher Betriebsstörungen in unseren Betrieben sowie in den Betrieben unserer Zulieferer um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörung.Für den Fall des Verzuges, der Nichterfüllung oder der Unmöglichkeit der Leistung sind Ersatzansprüche des Käufers gegen uns auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung beschränkt. Zu ersetzen ist nur der unmittelbare Schaden, in jedem Fall aber nur das Erfüllungsinteresse des Käufers.Wir sind zur Ausführung und Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.
5. Zahlung
Bei Zahlungsfrist gilt grundsätzlich Kasse gegen Faktura. Bei Überschreitung dieses oder des abweichend vereinbarten Zahlungszieles werden bankübliche Zinsen sowie eventuelle konkret nachzuweisende weitere Schäden in Rechnung gestellt. Es bedarf keiner ausdrücklichen Mahnung.Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen.Diskont- und Wechselspesen zuzüglich Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Käufers.Der Käufer kann uns gegenüber nur mit rechtskräftigen oder unstreitigen Gegenforderungen aufrechnen, seine Leistungen verweigern oder sie zurückhalten.
6. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungen
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller auch zukünftig entstehenden Forderungen gegen den Käufer aus sämtlichen Geschäftsbeziehungen unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn Einzelforderungen in laufende Rechnungen aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.Der Käufer nimmt die Vorbehaltsware für uns in kostenlose Verwahrung und hat diese auf eigene Kosten zu versichern.Der Eigentumserwerb des Käufers oder des von ihm beauftragten Dritten gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung ist ausgeschlossen. Die Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für uns.Bei Verarbeitung oder Umbildung mit anderen als uns gehörenden Waren steht uns das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder umgebildeten Waren zur Zeit der Verarbeitung zu. Das Gleiche gilt sinngemäß für den Fall der Vermischung oder Verbindung gem. den §§ 947 und 948 BGB.Für die neue Sache gelten ebenfalls die Bedingungen dieses Eigentumsvorbehaltes.Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware nur im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung berechtigt. Etwaige Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen.Für den Fall des Weiterverkaufes der Vorbehaltsware – gleich in welchem Zustand – tritt der Käufer uns schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen nebst sämtlichen Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung unserer Ansprüche aus sämtlichen Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bis mindestens zur Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware.Der Käufer bleibt zum Einzug der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, es sei denn, er stellt seine Zahlungen ein oder diese Berechtigung wird von uns widerrufen.Der Käufer hat uns auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen uns auszuhändigen.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, ist die gesamte Restforderung aus den Geschäftsbeziehungen sofort fällig und wir sind berechtigt, die Herausgabe des Vorbehaltsgutes zu verlangen und dieses beim Käufer abzuholen, ohne deswegen zuvor vom Vertrage zurücktreten zu müssen, es sei denn, dass das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.Der Käufer gestattet uns bereits jetzt, zu diesem Zweck sein Geschäftsgrundstück und/oder seine Geschäftsräume zu betreten.Soweit der Wert der von uns abgetretenen Forderungen den der zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt und diese aus bereits gezahlten Lieferung herrühren, verpflichten wir uns insoweit zur Freigabe dieser Forderungen nach eigener Wahl, soweit der Käufer dieses verlangt.
7. Sonstige Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung unverzüglich zu untersuchen und äußerlich erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen der Ware sind in jedem Fall vor Verarbeitung, Benutzung oder Weiterveräußerung schriftlich mitzuteilen und unsere Weisungen sind abzuwarten.Ansprüche des Käufers, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder solche auf Ersatz von entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, unsere leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig, oder dem Vertragsgegenstand fehlen zugesicherte Eigenschaften.Für ein für uns nicht ohne weiteres vorhersehbares Schadensersatzrisiko, auf das der Besteller vor Vertragsabschluss nicht hingewiesen hat, haften wir nicht.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis, sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Sitz.
9. Sonstige Bestimmungen
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Lieferungs-, Verkaufs- und Zahlungsbedingungen soll die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll das gelten, was dem erkennbar gewollten Vertragszweck in gesetzlich erlaubtem Sinn am nächsten kommt.
Wir liefern aussschließlich, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen, auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die oben genannten Preise verstehen sich als Nettopreis, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Gültig ab 01. Januar 2003

